Wann und wie das Parklicht am Auto richtig verwendet wird

Viele Autofahrer kennen die Situation: Sie parken ihr Auto am Straßenrand, oft auf einer wenig oder gar nicht beleuchteten Straße. Dabei beschleicht viele das Gefühl, dass das Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer schwer sichtbar ist und potenziell ein Risiko darstellt. Tatsächlich ist es in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, das Fahrzeug zu beleuchten.

Gesetzliche Regelungen zur Beleuchtung abgestellter Fahrzeuge

Laut § 17 der Straßenverkehrsordnung müssen abgestellte Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften mit einer eigenen Lichtquelle beleuchtet werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften hingegen genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite zu markieren – zum Beispiel mit Parkleuchten oder einer anderen zugelassenen Beleuchtungsmethode.

Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann weitreichende Konsequenzen haben. Ist das Fahrzeug schlecht sichtbar und es kommt zu einem Unfall, kann dem Halter eine Teilschuld zugesprochen werden. Die Expertenorganisation Dekra weist darauf hin, dass dies insbesondere dann gilt, wenn durch die schlechte Beleuchtung andere Verkehrsteilnehmer das Auto übersehen und dadurch Schaden entsteht.

Wie wird das Parklicht eingeschaltet?

Die Funktion des Parklichts ermöglicht es, das Fahrzeug an der zur Straße gerichteten Seite zu beleuchten, auch wenn der Zündschlüssel abgezogen ist. Hierbei kann je nach Bedarf entweder die linke oder rechte Fahrzeugseite markiert werden, indem ein Scheinwerfer und ein Rücklicht mit reduzierter Leistung leuchten. Auf diese Weise wird das Auto auch in dunkleren Bereichen ausreichend sichtbar.

In vielen Fahrzeugen lässt sich das Parklicht über den Blinkhebel aktivieren, der nach links oder rechts gedrückt wird. Die genaue Handhabung kann jedoch je nach Fahrzeugmodell variieren und sollte in der Betriebsanleitung des Autos nachgelesen werden.

Wann ist das Standlicht erforderlich?

In unbeleuchteten Bereichen außerhalb geschlossener Ortschaften reicht das Parklicht oft nicht aus, und es ist notwendig, das Standlicht einzuschalten. Beim Standlicht leuchten beide Scheinwerfer und Rückleuchten, was die Sichtbarkeit des Fahrzeugs deutlich erhöht und damit die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert.

Laut Straßenverkehrsordnung ist die Beleuchtung entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung gut sichtbar macht. Dekra erinnert jedoch daran, dass manche Laternen in der Nacht abgeschaltet werden. Ein Hinweis darauf ist das Verkehrszeichen 394 – ein roter Ring mit schmalem weißen Rand, der an solchen Straßenlaternen angebracht ist.